Häusliche Krankenpflege (HKP) unterstützt die ärztliche Behandlung und wird im Zusammenhang damit erbracht. Jede Maßnahme der HKP setzt eine vertragsärztliche Verordnung voraus. Diese erfolgt mit dem dafür vereinbarten Vordruck (Verordnung häuslicher Krankenpflege).
Diese medizinischen Leistungen werden vom behandelnden Arzt verordnet und werden von den Krankenkassen bezahlt.
Gern beraten und unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.